Eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes macht die bisherige Zählertechnik zu einem Auslaufmodell. Neue Zähler, die nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch die tatsächliche Nutzungszeit darstellen, werden schrittweise ab Januar zum Einsatz kommen. Allerdings gibt es bis heute keinen einheitlichen Zählerstandard, vielmehr ist eine Vielzahl von technischen Datenerfassungs- und -übermittlungslösungen auf dem Markt.
Bislang erfolgt die Ablesung und Abrechnung des Energieverbrauchs einmal jährlich. Diese wird allerdings oft in einer für Kunden nicht nachvollziehbaren Rechnung aufbereitet. Kein Wunder also, dass über den Energieverbrauch im Haushalt großes Unwissen herrscht. Studien zeigen, dass etwa drei Viertel aller Haushalte gar nicht wissen, wie viel Strom sie verbrauchen. Smart Meter sollen das ändern.
Allerdings sparen auch die neuen Zähler nicht automatisch Energie! Es kommt vielmehr darauf an, dieses Einsparpotenzial mit Hilfe der Daten, die die Smart Meter liefern, zu erschließen. Dazu müssen die Verbraucher die Messergebnisse allerdings richtig interpretieren können. Hilfestellung hierzu bietet unabhängige Energieberatung – etwa in den über 500 lokalen Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen.
Mehr Daten sind gut – wenn sie privat bleiben
Die neuen Zähler eröffnen ein ganz neues Problem: Die Daten der Smart Meter werden nicht mehr beim Kunden manuell abgelesen, sondern automatisch über Datenleitungen abgerufen. Mit der gezielten Auswertung von Verbrauchsdaten in kurzen Zeitintervallen (zum Beispiel ein Messwert pro Viertelstunde) bietet sich die Möglichkeit, einen intimen Blick hinter die Gardinen eines Haushaltes zu werfen. Daten, die Rückschlüsse auf Anwesenheit und Lebensgewohnheiten der Bewohner ermöglichen, sind gewiss als sensibel einzustufen. Daher erscheint es unabdingbar, dass die Messstellenbetreiber – in der Regel sind das die örtlichen Netzbetreiber – hohe Sensibilität in Sachen Datenschutz an den Tag legen. Die Erhebung und Weiterleitung von Daten in kurzen Zeitintervallen (mehr als ein Verbrauchswert pro Tag) an Netzbetreiber und Stromlieferant darf nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW nicht ohne Wissen und Einwilligung des Verbrauchers erfolgen.
Der Datenschutz ist die Achillesferse des Smart Meterings. In diesem Punkt müssen die Messstellenbetreiber nicht nur hohe Standards entwickeln und einhalten, sondern ihre Kunden auch glaubwürdig davon überzeugen. Eine weitgehende Datenhoheit des Verbrauchers sollte daher im Mittelpunkt stehen. Etwaige Datenskandale in diesem Bereich würden sich extrem nachteilig auf die Verbreitung von „Smart Meter“ auswirken.
Das wäre unverzeihlich. Denn um das Nutzerverhalten in Sachen Energiesparen zu ändern, geht kein Weg an intelligenten, fernauslesbaren Zählern vorbei.
Peter Blenkers, Verbraucher- zentrale NRW im Gastbeitrag über Datenschutz bei Smart Meter.
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