Peter Blenkers, Verbraucherzentrale NRW: Der Hauseigentümer steht laut Energiewirtschaftgesetz nicht in der Pflicht, einen Smart Meter bei sich einbauen zu lassen. Vielmehr trifft die Verpflichtung zum Einbau den so genannten Messstellenbetreiber. Das ist im Normalfall der örtliche Netzbetreiber.
Allein dieser ist ab dem 1. Januar 2010 grundsätzlich verpflichtet, dem Hausbauer beim Neuanschluss seines Hauses an das örtliche Stromnetz eine Messeinrichtung einzubauen, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Was geschieht, wenn der Messstellenbetreiber (örtlicher Netzbetreiber) darauf besteht, einen solchen Zähler einzubauen, der Hauseigentümer sich aber weigert, ist rechtlich nicht eindeutig definiert und wird sich gegebenenfalls erst mittels Gerichtsentscheidungen klären lassen.