Peter Blenkers, Verbraucherzentrale NRW: Ja. Denn die Anbieter von Zählern (Messstellenbetreiber) müssen ab 1.1.2010 einen solchen Zähler im Angebot haben. Das Gesetz erlaubt aber auch eine Ausnahme, wenn den Anbietern aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ein solches Angebot nicht zugemutet werden kann. Für Stromzähler wird das eher nicht gelten - für Gaszähler vermutlich schon.
Es ist aber davon auszugehen, dass die meisten Messstellenbetreiber einen „fernauslesbaren“ Stromzähler und einige auch einen solchen Gaszähler anbieten werden.