Peter Blenkers, Verbraucherzentrale NRW: Für Gaszähler gelten zunächst die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für Stromzähler. Die gesetzlichen Anforderungen für Strom- und Gaszähler beschränken sich derzeit aber darauf, dass nicht nur (wie bisher) der Energieverbrauch erfasst werden muss, sondern auch die Nutzungszeit. Dazu bedarf es entweder eines Datenspeichers oder einer Möglichkeit zur Fernauslesung der Daten. Unseres Wissens nach besteht derzeit keine Vorschrift, solche Zähler auch für die Erfassung des Wasserverbrauches einzusetzen. Dennoch geht die technische Entwicklung im Zählerwesen auch ohne eine entsprechende Vorschrift in die Richtung von Mehrsparten-Lösungen, in die dann in Zukunft auch die Erfassung des Wasser- und des Wärmeverbrauchs Eingang finden könnten.