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KfW-Förderung – was ändert sich durch die EnEV 2009?

Wer energieeffizient saniert oder neu baut, profitiert derzeit von niedrigen Zinsen und attraktiven staatlichen Förderungen. Aber welche Änderungen bringt die neue EnEV bei den Förderprogrammen der KfW konkret mit sich?

Die gute Nachricht lautet: Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird auch mit der EnEV 2009 fortgeführt. Bereits zum
1. April 2009 startete die KfW ihre neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Diese werden an die EnEV 2009 angepasst. Beim Bau oder bei der Sanierung können Bauherren also weiter auf die zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse der KfW zurückgreifen. „Wir übertragen derzeit die bekannten Förderstandards KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue, entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009. Dabei bleiben die energetischen Anforderungen und die Förderintensität weitgehend gleich“, erklärt KfW-Finanzierungsexpertin Ulrike Schriewer. Die verschiedenen Gebäudeklassen beziehen sich übrigens auf den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust, Die bei einem KfW-Effizienzhaus 70 entsprechend maximal 70 Prozent der in der EnEV für einen Neubau vorgegebenen Werte aufweisen dürfen. 

Strengere Auflagen für KfW-Effizienzhaus

Wichtig bei allen Sanierungs- und Baumaßnahmen: Es gibt neue Energieeffizienzklassen. „In unserem seit 1. April 2009 angebotenen KfW-Programm ‚Energieeffizient Bauen‘, welches das bisherige Programm ‚Ökologisch Bauen‘ abgelöst hat, haben wir bereits die Begriffe Energiesparhaus 40 und 60 gegen die neuen Begriffe KfW-Effizienzhaus 55 und 70 ausgetauscht“, sagt Schriewer. „Deshalb wird es ab Einführung der neuen EnEV schwieriger und nur mit größerem Aufwand möglich, den Standard eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen.“ Der Grund: Die KfW orientiert sich bei ihrer Förderung an dem Wärmeschutz der Gebäudehülle. Da mit der neuen EnEV die erlaubten Höchstwerte verschärft wurden, muss ein KfW-Effizienzhaus 55 bzw. 70 nun sparsamer sein als in den bisherigen Effizienzklassen 40 und 60. Einige Bauherren wollen deshalb noch vor dem Stichtag 1. Oktober ihren Bauantrag einreichen, um damit noch nach den weniger strengen Kriterien der EnEV 2007 bauen zu dürfen.

Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten im Energiesparkonto

Doch wie lange können bei der KfW noch Anträge auf der Grundlage der alten EnEV gestellt werden? „Nach den aktuell gültigen Programmbedingungen auf Basis der EnEV 2007 können noch bis 31. Dezember 2009 Anträge gestellt werden“, sagt die KfW-Expertin. Und: Die Förderstufen KfW-Effizienzhaus 130 in der Sanierung und KfW-Effizienzhaus 85 im Neubau sollen noch bis voraussichtlich 30. Juni 2010 angeboten werden.

Alle Informationen zur KfW-Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Wohnbau durch Kredite und Zuschüsse sind im Internet auf www.kfw.de zu finden.

Auch das Energiesparkonto verfügt über einen Förderratgeber. Nach Eingabe von Gebäudetyp, Heizungsart und dem Baujahr werden dort die jeweiligen Förderprogramme und Geldgeber angezeigt. Egal ob man nur die Fenster oder gleich die ganze Heizung austauscht – das Energiesparkonto zeigt, welche Förderungen aktuell angeboten werden. 

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Fragen + Antworten

Ab wann gilt die neue EnEV?

Entscheidend ist die so genannte Bauantragstellung. Erfolgt sie nach dem
1. Oktober 2009, gilt die EnEV 2009; für alle bis dahin eingereichten Bau- und Sanierungsvorhaben gilt noch die EnEV 2007.

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