Blockheizkraftwerke sind Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die der kombinierten Strom- und Wärmeproduktion dienen. Sie werden mit fossilen Brennstoffen oder mit erneuerbaren Treibstoffen (Biogas, Biodiesel) betrieben. Vorteil: Die bei der Stromproduktion erzeugte Abwärme wird wieder genutzt, zum Beispiel zur Gebäudeheizung. Durch die Kraft-Wärme-Kopplung wird die eingesetzte Primärenergie mit einem Gesamtwirkungsgrad von circa 90 Prozent genutzt.
Blockheizkraftwerk | Blower-Door | Drei-Liter-Haus | Energieausweis | G-Wert | Niedrigenergiehaus | Nullenergiehaus | Passivhaus | Plus-Energie-Haus | Primärenergie | Trans- missionswärmeverlust | U-Wert | Wärme- durchgangskoeffizient | Wärmerückgewinnung
Mit dem Blower-Door-Test können undichte Bereiche in der Gebäudehülle festgestellt werden. Bei Niedrigenergie- und Passivbauweise ist auf eine dichte Gebäudehülle zu achten. Ein zu starker Luftaustausch erhöht die Wärmeverluste und kann zu einer Durchfeuchtung der Konstruktion führen. Mit einem relativ geringen technischen Aufwand kann die Güte der Luftdichtigkeit überprüft werden: Fenster und Türen eines Gebäudes oder einer Wohnung werden geschlossen. In die Öffnung einer Außentür wird ein gedichteter Rahmen mit Ventilator eingebaut. Mit ihm wird ein Überdruck von 50 Pascal erzeugt. Es wird dann die Luftmenge bestimmt, die bei verschiedenen Druckdifferenzen zwischen innen und außen durch eventuell vorhandene Leckagen der Gebäudehülle strömt. Sie ist das Maß für die Luftdurchlässigkeit des Gebäudes. Niedrigenergiegebäude sollten eine Luftwechselrate von 1 erreichen, das heißt, das im Gebäude befindliche Luftvolumen wird bei dem Überdruck von 50 Pascal ein Mal pro Stunde ausgetauscht. Die Blower-Door-Messung ist in der ISO 9972 geregelt.
Das Drei-Liter-Haus ist ein Energiestandard für den Bedarf an Heizwärme eines Wohnhauses. Für die Heizung eines Drei-Liter-Hauses werden jährlich nicht mehr als 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche gebraucht. Das entspricht drei Litern Heizöl pro Quadratmeter und Jahr.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Er soll darüber Auskunft geben, ob es sich bei der Immobilie um einen Energiefresser oder um ein sparsames Haus handelt. Mieter beziehungsweise Käufer erfahren so die anfallenden Energiekosten und können verschiedene Wohnungen und Häuser auch hinsichtlich ihres Verbrauchs vergleichen. Unterschieden wird zwischen dem so genannten „bedarfsorientierten Energieausweis“, der sowohl die gesamte Bausubstanz als auch die Heizungsanlage bewertet, und dem „verbrauchsorientierten Energieausweis“, der nur den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung angibt.
Um die Qualität eines Fensters zu beschreiben, werden der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) und der G-Wert, der Gesamtenergiedurchlassgrad, angegeben. Gläser mit niedrigen G-Werten werden als Sonnenschutzgläser bezeichnet. Sie sollen die Einstrahlung der Sonnenenergie reduzieren. Gläser mit hohem G-Wert (hohem Lichttransmissionsgrad) und niedrigem U-Wert werden als Wärmeschutzgläser bezeichnet. Der G-Wert darf für passivhaustaugliche Fenster nicht zu stark zu Ungunsten des U-Wertes absinken.
Die Niedrigenergiebauweise bezeichnet einen energetischen Standard, der das aktuelle gesetzliche Anforderungsniveau unterschreitet. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) begrenzt in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (A/V-Verhältnis: A = wärmeübertragende Umfassungsfläche, V = beheiztes Bauvolumen) den spezifischen Transmissionswärmeverlust H'T des Gebäudes und den Primärenergiebedarf. Da der Begriff Niedrigenergiehaus nicht eindeutig gesetzlich festgelegt ist, verlangen Banken zur Baufinanzierung einen Wärmebedarfsausweis für das Gebäude. Solare Wärmegewinne, die mit einer thermischen Solaranlage erzielt werden, können bei der Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs gutgeschrieben werden.
Ein Gebäude, das rechnerisch in der jährlichen Energiebilanz keine externe Energie bezieht. Die benötigte Energie wird im oder am Haus selbst erzeugt, zumeist durch Solaranlagen. Das Nullenergiehaus ist eine Verbesserung des Passivhauses.
Mit einem sehr hohen Energiestandard ist das Passivhaus die Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses. Ohne den Einsatz einer konventionellen Heizung bietet es das ganze Jahr über eine angenehme Raumtemperatur. Der Passivhaus-Standard lässt sich auf jeden Gebäudetyp und jede Klimaregion anwenden. Nach der vom Passivhaus-Institut Darmstadt entwickelten Definition hat ein Passivhaus einen Heizenergiebedarf von höchstens 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Dies entspricht umgerechnet etwa 1,5 Litern Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Folgende Kriterien muss ein Passivhaus demnach erfüllen:
Heizwärmebedarf: unter 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr;
Heizlast: unter 10 Watt pro Quadratmeter;
Luftdichtheit n50: unter 0,6 / h (siehe Blower-Door);
Primärenergiebedarf: unter 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.
Das Plus-Energie-Haus bezeichnet Gebäude, die durch regenerative Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen, mehr Primärenergie erzeugen, als sie selbst verbrauchen, das heißt in ihrer Gesamtenergiebilanz sogar Energie gewinnen.
Als Primärenergie bezeichnet man die Energie, die mit den natürlich vorkommenden Energieformen oder Energieträgern zur Verfügung steht. Im Gegensatz dazu spricht man von den Sekundärenergieträgern, wenn diese erst durch einen Umwandlungsprozess aus der Primärenergie entstehen. Die nach eventuell weiteren Umwandlungs- oder Übertragungsverlusten vom Verbraucher nutzbare Energie wird als Endenergie bezeichnet.
Mit dem Transmissionswärmeverlust wird die energetische Qualität der thermischen Hülle (Isolierung von Dach, Außenwänden, Fenstern und Boden) eines Gebäudes beschrieben. Für jedes Wohngebäude ist – abhängig von der Umfassungsfläche (A) und dem Volumen des Gebäudes (V) – ein zulässiger Höchstwert vorgegeben. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind diese tabellarisch aufgelistet.
Der Wärmedurchgangskoeffizient, als U-Wert (früher K-Wert) bezeichnet, ist die wichtigste Größe zur Beschreibung und Beurteilung des energetischen Verhaltens eines Bauteils. Er ist das Maß für den Wärmedurchgang durch ein Bauteil und wird in W/(m2K) angegeben. Der U-Wert drückt aus, welche Leistung pro Quadratmeter auf einer Seite des Bauteils benötigt wird, um eine Temperaturdifferenz von einem Kelvin aufrechtzuerhalten. Somit dient er zur Bestimmung von Transmissionswärmeverlusten durch Bauteile hindurch. Je kleiner der U-Wert, desto besser, da weniger Wärme durch das Bauteil geleitet wird.
Nutzung von Abwärme, zum Beispiel aus Abluft von Räumen oder aus Abwasser. In einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung überträgt der Wärmetauscher die mit der Abluft abgeführte Heizwärme wieder auf die frische Zuluft. Die Frischluft strömt vorgewärmt in den Raum ein. Damit ist nicht nur für den stetigen Luftaustausch gesorgt, die kontrollierte Wohnungslüftung spart nebenbei auch Heizkosten.
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