Im Kreuzverhör – Lukas Siebenkotten (DMB) und Gerold Happ (Haus & Grund) im Interview
Praxis-Check – Energieausweis im Test
KfW-Förderung – was ändert sich durch die EnEV 2009?
EnEV-Glossar – Definitionen zu den wichtigsten Begriffen rund um die EnEV 2009
Entscheidend ist die so genannte Bauantragstellung. Erfolgt sie nach dem
1. Oktober 2009, gilt die EnEV 2009; für alle bis dahin eingereichten Bau- und Sanierungsvorhaben gilt noch die EnEV 2007.
Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.
Altbauten sind von der neuen EnEV nur betroffen, wenn größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle vorgenommen werden. Dazu zählen das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern. Wenn Hauseigentümer solche Modernisierungen veranlassen, müssen die neuen Bauteile einen um 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Um das zu erreichen, müsste der Sanierer neben einer energieeffizienten Gebäudehülle beispielsweise eine moderne Heizungsanlage einbauen.
In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.
Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten. Ausnahme: Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt dies nur, wenn seit dem 1. Februar 2002 der Eigentümer gewechselt hat.
Der „Solarstrom-Bonus“ meint, dass Strom aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel einer Photovoltaik-Anlage, bei der Berechnung der Energieeffizienz eines Gebäudes berücksichtigt wird. In Paragraph 5 der EnEV heißt es: „Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen (...) von dem Endenergiebedarf abgezogen werden.“ Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Strom in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird. Ist dies gegeben, kann zum Beispiel die Dämmung eines Gebäudes dünner ausfallen, wenn gleichzeitig eine Solarstromanlage auf dem Dach installiert wird.
Ausführende Fachbetriebe müssen zukünftig nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den Gebäudeeigentümer abgeben und damit nachweisen, dass sie die neue EnEV beim Bau oder bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Laut EnEV 2009 sind die Schornsteinfeger damit beauftragt, Verstöße gegen die neue Verordnung aufzuspüren. Bis zu 50.000 Euro Geldbuße können die Behörden bei Missachtung verhängen – doch in der Praxis haben diese schon im Zusammenhang mit der EnEV 2007 eher selten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Laut Deutschem Mieterbund (DMB) gibt es nach wie vor keine Kontrolle, ob die Nachrüstpflichten für die obersten Geschossdecken oder eine nachträglich angebrachte Wärmedämmung an der Außenhülle entsprechend den Vorgaben der EnEV umgesetzt werden. Der DMB empfiehlt Mietern deshalb, sich bei einer geplanten Neuanmietung nicht nur den Energiepass zeigen zu lassen, sondern auch die Heizkostenabrechnung der Vorjahre. Für Mieter, die ein Energiesparkonto führen, reicht ein Mausklick, um sich alle wichtigen Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre anzeigen zu lassen.
Das Effizienzhaus-Label soll dafür sorgen, dass die EnEV besser eingehalten wird. Entwickelt hat es die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als wichtigste Förderbank für Bauherren und Sanierer. Ebenfalls beteiligt waren die Deutsche Energie-Agentur dena und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das Label erhalten laut dena neu fertig gestellte Häuser, wenn ein Fachmann diese vor Ort begutachtet und die Energieeffizienz in einem standardisierten Verfahren bewertet. Für Bauherren hat die dena noch einen Rat: Sie sollten einen unabhängigen Prüfer hinzuziehen, der am Ende zum Beispiel einen Blower-Door-Test macht, mit dem undichte Stellen in der Gebäudehülle festgestellt werden. Dies könne „qualitätsverbessernd“ wirken.
Bereits zum 1. April 2009 startete die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Diese werden an die EnEV 2009 angepasst. Die KfW überträgt die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten Förderstandards in neue, entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009.
Hallo Noscho,
vielen Dank für Ihren Kommentar und Entschuldigung für die verspätete Antwort auf Ihre Frage.
Grundsätzlich ist die EnEV eine Mischung aus Bundes- und Länderrecht- Der Vollzug liegt bei den Ländern. Jedes Land hat eine Durchführungsverordnung.
Dämmplatten verlegen kann sicherlich auch ein Heimwerker. Ob er es allerdings korrekt macht, ist mitunter anzuzweifeln, da die bauphysikalischen Zusammenhänge nicht ganz trivial sind. Es kann leicht zu Tauwasserausfall kommen. Ob er – wie gefordert – die richtigen Dämmstoffe einbaut und die Anforderungswerte der EnEV berechnen kann, ist ebenso fraglich.
Fachbetriebe wissen in der Regel, was gefordert ist und was sie dürfen. Unseres Wissens muss eine Fachbetrieb über einen Sachverstand über die ausführenden Leistungen ("Fach") verfügen. Klassischerweise dokumentiert dies der Meisterbrief. Wenn ein Betrieb eine Erklärung abgibt, jedoch kein Fachbetrieb im Sinne der EnEV ist, ist der Betrieb haftbar und nicht der Eigentümer, weil er es ja nicht beurteilen kann.
Und: Wir bezweifeln, dass es Fachfirmen gibt, die Bescheinigungen ausstellen für eine Dämmmaßnahme in Eigenregie.
Herzliche Grüße
Andreas Braun
Der Artikel "EnEV auf einen Blick" hat bei mir folgende Frage offen gelassen: Wann darf ein Betrieb, der z.B. die Dämmung einer Geschossdecke durchführt, sich als Fachbetrieb bezeichnen. Und wer bescheinigt die Einhaltung der ENVA, wenn solche Arbeiten in Eigenregie erfolgen. Lt. Angaben der Hersteller kann das Verlegen der Dämmplatten durchaus von einem "Heimwerker" durchgeführt werden. Über eine Antwort freut sich
NOSCHO
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