Eigentlich heißt es „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“. Aber bekannt ist es als Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder, noch kürzer, als KWK-Gesetz. Vergleichbar mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), regelt es die Vergütung, die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten. Dabei ist insbesondere die Zusatzvergütung für KWK-Strom aus modernisierten Anlagen und aus neu errichteten kleinen KWK-Anlagen festgeschrieben. Und kleine KWK-Anlagen sind Blockheizkraftwerke. Diese Unterscheidung in alte Bestandsanlagen, neue Bestandsanlagen und modernisierte Anlagen wurde eingeführt, weil ältere Anlagen zumeist weniger effizient sind als neuere und modernisierte Anlagen.
Ein novelliertes Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz ist seit 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Durch das Gesetz soll ein Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 Prozent geleistet werden. Konkretes Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen durch den Schutz, die Förderung und den Neubau der Anlagen zu verstärken. Außerdem wird die Markteinführung von Brennstoffzellen sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme von KWK-Anlagen eingespeist wird, unterstützt.
Hier finden Sie den genauen Gesetzestext mit allen Vergütungssätzen.
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